+49 2921 687-555
  aufforsten@waldlokal.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Vorbemerkung

Waldlokal ist ein gemeinnütziges Unternehmen, welches sich aktiv an der Wiederbewaldung der Schadflächen infolge von Sturm, Dürre und Borkenkäfer beteiligt.

Die WaldLokal gGmbH bietet Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Schulen und Kindergärten die Möglichkeit, sich über die Zahlung von Spenden an der nachhaltigen Wiederaufforstung klimastabiler Mischwälder zu beteiligen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Soest.

1.

Zweck der Gesellschaft

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes.

WaldLokal verwirklicht folgende Tätigkeiten:

  • Spendenfinanzierte Baumpflanzungen, die sich durch die Nutzung von unbepflanzten bzw. gerodeten Flächen und das anschließende Bewalden kennzeichnen. Dies umfasst insbesondere die Erhaltung und Wiederaufforstung von Wäldern.
  • Beteiligung an zertifizierten Baumpflanzprojekten.
  • Nutzung von Waldgebieten, um diese dem Naturschutz zuzuführen und – soweit möglich – als Naturschutzgebiet auszuweisen.
  • Beratung und Begleitung der erforderlichen Maßnahmen, um Unternehmen bei der Erreichung ihrer eigenen Klimapositivität zu unterstützen. Dazu zählt auch die Vermittlung der Ermittlungsdienstleistung des CO2-Fußabdrucks sowie die Erreichung der eigenen Klimaneutralität durch Stilllegung von CO2-Zertifikaten in Entwicklungs- und Schwellenländern.
  • Förderung von Projekten zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern, die gleichzeitig der Entwicklung in diesen Ländern dienen.

Hinweis: Die direkte und klare CO2-Kompensation für Unternehmen erfolgt über nachweisbare und zertifizierte CO2 Zertifikate aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die ​Klimaschutzprojekte reduzieren die Treibhausgasemissionen, indem klimabelastende Energiequellen durch saubere ersetzt werden. Es werden insbesondere Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Aufforstung unterstützt.

WaldLokal kommt die Rolle eines Kompensationszertifikatsvermittlers zu. Die WaldLokal  erwirbt Zertifikate von Klimaschutzprojekten über einen Kooperationspartner, um vorhandene Treibhausgasemissionen von Unternehmen kompensieren zu können und gibt diese dann an die Unternehmen weiter. Die erbrachten Emissionsminderungen werden von Zertifizierungsstellen wie z.B. dem „Goldstandard“ geprüft und zertifiziert. Dafür erhält die WaldLokal  die offiziellen Bescheinigungen (wie z.B. den Certified Emission Reductions, CER (Certified Emission Reductions sind eine Art Emissionseinheit, die vom Executive Board des Clean Development Mechanism für Emissionsminderungen herausgegeben wird, die durch CDM-Projekte erreicht und von einem DOE gemäß den Regeln des Kyoto-Protokolls überprüft werden) entsprechend Art. 12 des Kyoto-Protokolls (CDM, Clean DevelopmentMechanism).

Als Nachweis über die Kompensationsleistung übermittelt die WaldLokal , im Nachgang an den Erwerb der CO2-Zertifikate, den Unternehmen die Stilllegungsurkunden auf dem digitalen Wege.

Die Wiederaufforstungsmaßnahmen durch die WaldLokal  dürfen in Deutschland nicht direkt zur Minderung für Treibhausgasemissionen gewertet werden, sondern können nur als zusätzliches lokales Engagement angesehen werden.

Die WaldLokal  kann aufgrund von Umwelteinflüssen, Bränden, Witterungen o.ä. nicht garantieren, dass unsere gepflanzten Bäume eine gewisse Menge an CO2 über das nächste Jahrhundert aufnehmen. Trotzdem unternimmt die WaldLokal  ihr bestmögliches, um das Überleben der Bäume zu sichern, sodass die Maßnahmen der Aufforstung als zusätzliches Mittel für die Reduktion von Treibhausgasen aus der Atmosphäre angesehen werden kann.

2.

Spendenverwendung/ Konzeptionelle Informationen

  • Die WaldLokal verwendet die Spenden für die Aufforstung von Bäumen auf ausgewählten Flächen, sogenannten WaldLokalen. WaldLokale sind gut erreichbare Flächen mit Mobilfunkempfang im näheren Umfeld. Das sind Premiumflächen mit einer „1 A-Lage“, an denen öffentlichkeitswirksame Pflanzfeste durchgeführt werden, digitale Infrastruktur (Sensorik, Kameratechnik, etc.) angebracht wird und entsprechende Beschilderungen/Sitzbänke mit Informationen über die Spender. Über diese Premiumflächen werden von der WaldLokal  Schirmherrschaften vergeben, welche von regionalen Unternehmen übernommen gegen eine Einmalspende werden. Diese Unternehmen werden für diese Flächen als Großspender auf Schautafeln/Sitzbänken etc. namentlich genannt.
  • Neben den „1 A-Lage“-Premiumflächen gibt es „1-B-Lagen“ der Schadflächen, die fußläufig weniger gut erreichbar sind. Auf diesen Flächen werden im Normalfall keine Pflanzfeste durchgeführt, diese werden jedoch kontinuierlich mit Spenden erschlossen und weiter aufgeforstet.
  • Die regionalen Forstämter stellen, sowohl für die Premiumflächen als auch für die „1-B-Lagen“, die Pflanzung der gespendeten Bäume in Zusammenarbeit mit den Kommunen sicher.
  • Die WaldLokal stellt für die Spender Spendenbescheinigungen aus.
  • Waldlokal beauftragt weitere Kooperationspartner, die die Vorbereitung und die Beräumung der Pflanzflächen, die die Pflanzung der Bäume, die das Pflegen und evtl. die Nachpflanzung der Bäume, die das Anbringen der Sensorik und der Cameratechnik, die die technische Weiterentwicklung der Homepage, etc, durchführt.
  • Über die Verwendung der Spenden entscheidet die WaldLokal , vertreten durch ihre Geschäftsführer. Diese Spendengelder werden für die Vorbereitung von Pflanzflächen, die Pflanzung der Bäume, für die Setzlinge (die Pflanzart variiert je nach Setzlingverfügbarkeit), Verbissschutz bzw. Einzäunung der WaldLokalflächen, für das Pflegen und für evtl. Nachpflanzungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Spenden für die Flächeninfastruktur eingesetzt (Papierkörbe, Sitzgelegenheiten, Beschilderungen, Senorik, Kameratechnik etc.) und für etwaige Marketingaktivitäten.
  • Spendende haben die Wahl zwischen verschiedenen Bezahlmethoden. Der Spender erklärt sich mit der Übermittlung der für die Überweisung der Spende erforderlichen Daten an die durchführenden Banken bzw. mit der Übermittlung der erforderlichen Daten für die Durchführung der Spende im Lastschriftverfahren an den Drittanbieter einverstanden.

ALLGEMEINES

  • Sofern die WaldLokal Schirmherrschaften für Großspender vergibt, werden die spezifisch geltenden Konditionen mit dem Kunden individuell vereinbart.
  • Diese AGB gelten für alle von der WaldLokal erbrachten Dienstleistungen sowie für alle Spenden. Sämtliche Leistungen, einschließlich Nebenleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Durch den Abschluss des Dienstleistungsvertrags oder der Spendenvereinbarung erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden.
  • Der Dienstleistungsvertrag resp. die Spendenvereinbarung geht diesen AGB im Falle von Abweichungen vor, soweit der Inhalt klar belegt werden kann (insb. Schriftlichkeit). Die Bestimmungen dieser AGB gelten jeweils ergänzend zum Dienstleistungsvertrag resp. zur Spendenvereinbarung. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. des Spenders werden nicht anerkannt, es sei denn, WaldLokal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

DIENSTLEISTUNGSVERTRAG

  • Der Dienstleistungsvertrag gilt nur für Unternehmen, die optional die Dienstleistung CO2 Fußabdruckermittlung und/oder CO2 Kompensation (bspw. im Menü L) beauftragen.
  • Als Dienstleistungen werden die CO2 Fußabdruckermittlung und CO2 Kompensation für Unternehmen im Menü L optional Die hier entstehenden Zusatzkosten werden separat in Rechnung gestellt. Es gelten die AGBs des Kooperationspartners.
  • Der Kunde gewährt WaldLokal im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung „CO2 Fußabdruckermittlung“ und „CO2 Kompensation“ relevanten kundenspezifischen Daten resp. Wissensträgern.
  • Der Kunde garantiert gegenüber WaldLokal die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. WaldLokal übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Kunden, wenn der von WaldLokal erbrachten Dienstleistung inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden zugrunde liegen.
  • WaldLokal verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich, gemäß den Bestimmungen dieser AGB, bzw. gemäß der auf den betriebenen Webseiten veröffentlichten Datenschutzinformationen. WaldLokal ist jedoch berechtigt, Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form, welche u.a. auf Daten des Kunden basieren können, für statistische oder wissenschaftliche Zwecke weiterzuverwenden. Bei einer diesbezüglichen Veröffentlichung anonymisiert WaldLokal den Kundennamen oder holt zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung des Kundennamens ein.

SPENDENVEREINBARUNG

    • Allgemeine Spenden, Gönnerbeiträge von Privatpersonen oder von Unternehmen, sofern sie für die Realisierung von Aufforstungsprojekten (vgl. §2 ff) zweckbestimmt sind, gelten als Spenden.
    • WaldLokal ist in Deutschland als gemeinnützige Organisation anerkannt und wird für Spenden eine Spendenbescheinigung ausstellen, die von den zuständigen deutschen Steuerbehörden akzeptiert wird. Änderungen in der Steuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Beendigung von Verträgen

  • Vorbehältlich abweichender Bestimmungen im Dienstleistungsvertrag oder in der Spendenvereinbarung können sowohl der Kunde als auch WaldLokal den Dienstleistungsvertrag oder die Spendenvereinbarung ordentlich und ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Monatsende kündigen.
  • Aus wichtigen Gründen kann ein Dienstleistungsvertrag oder eine Spendenvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, etwa wenn:
    • der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach zweifacher Mahnung nicht nachgekommen ist,
    • eine Vertragspartei zahlungsunfähig geworden ist resp. über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eingeleitet der das Insolvenzverfahren mangels Vermögens abgewiesen wird, oder
    • Aussagen oder Handlungen des Kunden Werten und Zielen von WaldLokal zuwiderlaufen oder durch das Verhalten des Kunden für WaldLokal ein Reputationsschaden entstehen kann.
  • Die Kündigung bedarf keiner besonderen Schriftform und kann per E-Mail an aufforsten@waldlokal.de erklärt werden.  
  • 2. Haftung
  • Vorbehältlich einer abweichenden Regelung im Dienstleistungsvertrag oder in der Spendenvereinbarung haftet WaldLokal ausschließlich für Schäden, die als direkte Folge der vorsätzlich oder grobfahrlässig erfolgten Verletzung von wichtigen Vertragspflichten durch WaldLokal entstehen.
  • Jegliche weitergehende Haftung von WaldLokal ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet WaldLokal nicht für Schäden, die auf einem Grund beruhen, der außerhalb der Kontrolle von WaldLokal liegt, wie insb. Schäden durch Feuer, Unwetter, Naturkatastrophen, unverschuldete Ausfälle der technischen Infrastruktur wie Server, Kommunikationseinrichtungen, Internet oder Stromversorgung, Krieg oder Terrorismus,  Atomunfall, politische Unruhen, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik und dergleichen. WaldLokal haftet ebenfalls nicht, wenn ein Partner oder Lieferant von entsprechenden Umständen betroffen ist und WaldLokal als Folge davon ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

  • Informationen

  • WaldLokal informiert jährlich in einem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Aufforstungsmaßnahmen. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Webseite www.waldlokal.de verfügbar. WaldLokal gibt keine Garantie, dass Informationen, welche durch WaldLokal zugänglich gemacht werden, frei von Fehlern sind oder ohne Weiteres mit ausländischem Recht übereinstimmen.
  1. Webseiten/ Social Media
  • Informationen und Daten auf den Webseiten dienen allein Informationszwecken, ohne dass der Kunde sich auf die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen verlassen darf. WaldLokal haftet nicht für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit der Webseiten resp. spezifischer Anwendungen und Funktionalitäten der Webseiten.
  • WaldLokal ist ausschließlich für Inhalte der Webseiten verantwortlich, die selbsterstellt, veröffentlicht und verbreitet werden. WaldLokal haftet nicht für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Informationen und Äußerungen Dritter, auch wenn solche Informationen den Nutzern auf einer von WaldLokal betriebenen Webseite oder Social-​Media-Plattform zugänglich gemacht werden.
  • Widerrechtliche oder diffamierende Äußerungen auf den Webseiten sind nicht zulässig und werden durch WaldLokal umgehend gelöscht. WaldLokal behält sich rechtliche Schritte gegenüber fehlbaren Nutzern vor.
  1. Datenschutz
  • WaldLokal behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäß dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Alle Informationen in Bezug auf den Umgang mit Kundendaten sind in der einer „Datenschutzinformation“ geregelt, die in der jeweils aktuellen Version auf den von WaldLokal betriebenen Websites veröffentlicht ist.
  • Die Spendeninformationen, die auf den Schautafeln an den WaldLokalen ersichtlich sind, oder auf der Partnerseite auf www.waldkal.de veröffentlicht werden, bedürfen der ausdrücklichen Freigabe des Spenders. Diese wird von der WaldLokal  per Email vorab eingeholt.
  1. Vertragsänderungen
  • Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen der Dienstleistungsverträge und Spendenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • WaldLokal ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Kunden zugestellt. Nachträgliche Änderungen der AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen seit Aufschaltung bzw. Zusendung der AGB schriftlich widerspricht.
  1. Wirksamkeit/ Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Soest. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 31.05.2021

Webdesign by
Makro-Media

Bankverbindung: Sparkasse Hellweg-Lippe | IBAN: DE79 4145 0075 0000 0283 57 | BIC: WELADED1SOS